Für News & Tipps
folgt uns:
folgt uns:
Wird der Abfall im Winter auch bei Schnee und Eis abgefahren?
Wie werden eigentlich Tapeten entsorgt?
Warum bleiben Säcke und Kartons gepackt mit Abfällen bei der Sperrabfallabfuhr stehen?
Warum wird kein Spiegel- und Flachglas bei der Sperrabfallabfuhr abgefahren?
Wie entsorge ich LED- und Energiesparlampen richtig?
Was darf in die Gelben Säcke?
Wie entsorgt man eigentlich Frittierfett?
Wohin mit buntem Behälterglas?
Wohin mit Grüngut und Gartenabfällen in den Wintermonaten?
Warum geben die Verteilstellen immer nur eine Rolle Biotüten pro Haushalt aus?
Die Abfuhr sämtlicher Abfälle findet in den Wintermonaten wie gewohnt statt. Allerdings können die Abfallfahrzeuge bei Schnee- und/oder Eisglätte nur geräumte und gestreute Straßen anfahren. Dies sind in der Regel die Hauptverkehrsstraßen und wichtige Seitenstraßen. Bei nicht ordnungsgemäß geräumten Anwohnerstraßen sind die Mitarbeiter des beauftragten Abfuhrunternehmens auf die Mithilfe der Bürger/innen in Form der meist ihnen übertragenen Räum- und Streupflicht angewiesen.
Bei Minusgraden kommt es immer wieder vor, dass der Inhalt der Abfallgefäße festgefriert, weshalb diese dann nicht vollständig entleert werden können. Die Abfallfahrzeugbesatzung ist dann leider machtlos, denn der Leerungsvorgang läuft bei jeder Tonne vollautomatisch ab und kann nicht beeinflusst werden. Um dem vorzubeugen, sollten Sie einige Tipps beachten:
Werden die Bioabfallcontainer witterungsbedingt verspätet oder gar nicht entleert, dürfen die mitgebrachten Biobeutel nicht auf oder um die Container herum abgelegt werden. Sie müssen wieder mit nach Hause genommen und entweder zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu einem Container gebracht werden.
Tapeten - egal ob alt oder neu - gehören stets zum Restabfall.
Kleinere Mengen können über die Restabfalltonnen oder über amtliche Abfallsäcke entsorgt werden. Für größere Mengen besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Anlieferung an unseren Wertstoffhöfen .
Ausgehärtete Kleister- und Farbreste können ebenfalls über den Restabfall entsorgt werden. Flüssige Kleister und Farben zählen jedoch zu den Problemabfällen . Leere Gefäße können über den Gelben Sack entsorgt werden.
Die Erklärung hierfür ist ganz einfach: Zum Holz- und Restsperrabfall gehören alle Einrichtungs-, Haushalts- und Gebrauchsgegenstände, die bei Umzügen, Entrümpelungsarbeiten oder Haushaltsauflösungen anfallen und aufgrund der Größe, des Gewichts und/oder der Beschaffenheit nicht über den Restabfall entsorgt werden können.
Kleinteile (z. B. Kinderspielzeug, Kleiderbügel, Kleidung, Plastikschüsseln, Schuhe, Tapeten usw.) gehören - ungeachtet der Menge bzw. Anzahl - zum Restabfall und sind daher von der Holz- und Restsperrabfallabfuhr ausgeschlossen .
Diese Abfälle können über die Restabfallgefäße, amtliche Abfallsäcke oder kostenpflichtig an unseren Wertstoffhöfen entsorgt werden.
Zur Abfuhr bereit gestellte Gegenstände mit oder aus Glas (z. B. Schränke, Kommoden, Vitrinen, Aquarien) dürfen aus bei genauer Betrachtung aus absolut nachvollziehbaren Sicherheitsgründen bei der Holz- und Restsperrabfallabfuhr nicht mitgenommen werden. Die Abfälle werden von nämlich Hand in ein Fahrzeug mit einer Abfallsammelpresse verladen. Beim anschließenden Pressvorgang könnten dabei entstehende Splitter sowohl die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens als auch sich in der Nähe aufhaltende Passanten verletzen.
Derartige Gegenstände können jedoch problemlos an unseren Wertstoffhöfen angeliefert werden.
Achtung: Für Tische aus Stein sowie mit Flieseneinsätzen gilt diese Besonderheit ebenso!
Das 2015 neu in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die separate Erfassung von ausgedienten LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren. Seit dem Start 2006 hat das Unternehmen „Lightcycle", dessen Arbeit auf die optimierte Sammlung ausgedienter Beleuchtungskörper und deren fachgerechte Entsorgung abzielt, um so zum Schutz der Umwelt und zur Schonung von Ressourcen beizutragen, insgesamt mehr als 66.200 Tonnen Altlampen zurückgenommen und der Wiederverwertung in Deutschland zugeführt.
Zur Verbesserung der Abgabemöglichkeiten baut Lightcycle ein bundesweites Sammelstellennetzwerk in Kooperation mit Händlern im Einzelhandel, im Elektrogroßhandel, dem E-Handwerk sowie bei privaten Entsorgern aus. Dadurch konnten für gewerbliche wie private Verbraucher, zusätzlich zu den kommunalen Sammelstellen, flächendeckend mehr als 9.000 Sammelstellen zur fachgerechten Entsorgung geschaffen werden.
Altlampen können bei fachgerechter Entsorgung zu mehr als 90 Prozent verwertet werden, was zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung beiträgt. Neben der umweltfreundlichen Entsorgung und Verwertung tragen LED- und Gasentladungslampen durch ihren geringen Stromverbrauch von 20 Prozent gegenüber Glühlampen doppelt zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei.
Im Nationalparklandkreis Birkenfeld können LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren an folgenden Stellen abgebeben werden:
Helfen Sie mit – der Umwelt zuliebe! Eine Auflistung der Sammelstellen im Handel in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.lightcycle.de.
Da die Gelben Säcke vom Endverbraucher durch den Kauf von Produkten mit einer Verkaufsverpackung finanziert werden, sollten sie auch ausschließlich zu deren Entsorgung dienen.
Grundsätzlich gilt, dass alle Verkaufsverpackungen - restentleert (nicht gespült) - aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder Naturmaterialien sowie Serviceverpackungen in die Gelben Säcke gehören, wie etwa:
NICHTS im Gelben Sack verloren haben zum Beispiel:
Frittierfette und -öle aus privaten Haushalten gehören - eingefüllt in Biobeutel - in die Bioabfallcontainer. Flüssige Speiseöle sollten allerdings mit anderen Bioabfällen vermischt und die Biobeutel immer nur zugeknotet in die Container eingeworfen werden.
Größere Mengen sowie Speisefette und -öle von Gewerbetreibenden sind stets über einen privaten Entsorger zu entsorgen.
Weißglas in die Weißglasöffnung, Braunglas in die Braunglasöffnung, Grünglas in die Grünglasöffnung - das ist klar.
Aber wohin mit den vielen anderen bunten Flaschen und Gläsern (z. B. Blauglas), die es mittlerweile überall zu kaufen gibt? Sie gehören in den Grünglascontainer.
Wird das Altglas farblich nicht entsprechend getrennt, kann es nur zu grünem oder buntem neuem Glas verarbeitet werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass in die Altglascontainer nur restentleerte Verkaufsverpackungen aus Glas wie z. B. Glasflaschen (ohne Pfand) und Behälterglas eingeworfen werden dürfen. Es ist nicht erlaubt, Rest- oder andere Abfälle in die Container zu entsorgen sowie auf oder im Umfeld der Containert abzustellen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um illegale Abfallbeseitigung, die mit Bußgeld bestraft wird.
Die Einwurfzeiten von Montags bis Samstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen sowie während der Mittags- und Nachtstunden ist der Einwurf in die Glascontainer untersagt!) sind durch die Lärmbelästigung unbedingt einzuhalten.
Geschirr aus Glas, Lampenschirme aus Glas, Spiegelglas, Gegenstände aus Keramik und Porzellan sowie Flachglas (z. B. von Fenstern, Türen, Kochfeldern und Aquarien) dürfen nicht in die Altglascontainer, sondern sind über den Restabfall oder an den Wertstoffhöfen zu entsorgen.
Da zwischen November und April kreisweit keine mobile Grüngutannahme stattfindet und die meisten dezentralen Annahmestellen in den Wintermonaten geschlossen sind, fragen sich viele Bürger, wo sie ihren Grünschnitt entsorgen können.
Grüngut und Gartenabfälle, die den Winter über anfallen, können bei Landwirten mit einer Hofannahmestelle - nach vorheriger Vereinbarung - abgegeben werden. Nach dem Start der mobilen Grüngutsammlung Anfang April findet diese dann wieder jeden 2. und 4. Samstag an den gewohnten Annahmestellen statt. Die Öffnungszeiten der dezentralen Annahmestellen werden von den jeweiligen Ortsgemeinden festgelegt.
Leider werden die Biobeutel - ebenso wie die Gelben Säcke - oftmals zweckentfremdet, zum Beispiel als Abfalltüte für den normalen Restabfall (Kosmetikeimer), zum Aufbewahren von Obst und Gemüse oder anderen Dingen. „Die Biotüten kosten ja nichts", denken immer noch viele Bürger/Innen. Dies ist falsch!
Die Biobeutel werden über die Abfallgebühren finanziert. Darum die dringende Bitte, die Biobeutel nur zum Sammeln von Bioabfällen zu verwenden!
Um den Missbrauch daher einzudämmen, sind die Ausgabestellen angewiesen worden, pro Haushalt nur eine Rolle mit 50 Biotüten auszugeben.
Wichtig ist auch, dass die Beutel nicht zu lange zu Hause gelagert werden, da sie auch bei Nichtbenutzung nach circa 12 Monaten anfangen sich aufzulösen. Außerdem ist zu beachten, dass die Biobeutel sich nicht zur Eigenkompostierung eignen, da sie sich auf dem Komposthaufen entweder gar nicht oder erst nach sehr langer Zeit auflösen.
Abschließend noch ein kleiner Tipp: Um die Feuchtigkeit im Bioeimer aufzufangen, ist es hilfreich, den Boden mit Küchenpapier auszulegen.
Sie haben noch Anregungen oder hätten doch gerne eine persönliche Beratung?
AWB Birkenfeld respektiert Ihre Privatsphäre
Transparenz und Ihre Privatsphäre sind uns wichtig.
Warum Cookies? Einfach weil sie helfen, die Website nutzbar zu machen und Ihre Browsererfahrung zu verbessern.
Klicken Sie auf „Akzeptieren", um die Cookies zu akzeptieren und mit der Seitennutzung fortzufahren.
Lesen Sie hier unsere Datenschutzerklärung.
Team-Login